In den Wohneinheiten und auf dem Gelände sind, sofern es die Umstände erfordern Hygieneregeln einzuhalten. Wir desinfizieren vor jedem CheckIn alle offensichtlichen Kontaktflächen, damit unsere Gäste so sicher wie möglich die Zeit bei uns verbringen können.
Unabhängig von der ebenerdigen Anordnung beider Wohnungen sind sie für Menschen mit körperlichen Behinderungen nur bedingt geeignet, da sich der Schlafbereich der "Libelle" auf der zweiten Ebene befindet und die Durchgänge zu den Sanitärbereichen nicht einer rollstuhlgerechten Breite entsprechen.
Es steht keine Ausstattung für Babys und Kleinkinder zu Verfügung. Daher empfehlen wir die Unterkunft nicht für Kinder unter 5 Jahren. Ein Gartenteich kann auch eine Gefahr für Kleinkinder darstellen!
Im Interesse und mit Rücksicht auf zukünftige Gäste ist das Rauchen während des Aufenthaltes nur im Freien gestattet. Da die Wohneinheiten ebenerdig angelegt sind sollte dies für jederman eine Selbstverständlichkeit sein.
Haustiere werden nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung zugelassen. Dies betrifft ebenfalls Hunde die angekündigt werden müssen. Bei der Anmietung der "Nebra" können diese auch im vorhandenen Hundezwinger untergebracht werden. Grundsätzlich wird bei Mitnahme von Haustieren und Hunden eine zusätzliche Reinigungsgebühr für die genutzte Wohnung erhoben. Durch Haustiere verursachte Schäden werden zu Lasten des Mieters beseitigt. Der erforderliche Aufwand wird zusätzlich berechnet und ist nicht Bestandteil des regulären Mietpreises.
Außerhalb normaler privater Urlaubsaktivitäten sind Feierlichkeiten und Partys nicht gestattet.
Die Anzahl der übernachtenten Personen in den Wohneinheiten darf das Maximum laut Beschreibung nicht überschreiten und muss der aktuell gültigen Buchung entsprechen.